Allgemeine Mietbedingungen für Veranstaltungsmöbel, Audio-, Video-, Beleuchtungs- und Effektgeräte von Ekip Event, einer Marke von Ekip & Co Suisse Sàrl

1. Mietgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vermietung von Veranstaltungsmöbeln und audiovisuellem Material (im Folgenden „die Güter“ genannt) zwischen Ekip & Co Suisse Sàrl, Zone Industrielle Le Trési 9B, 1028 Préverenges (IDE: CHE-337-198.837) (im Folgenden „der Vermieter“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden „der Mieter“ genannt).

2. Buchung
Die Buchung der Güter muss schriftlich, per E-Mail oder über unsere Website erfolgen. Eine Anzahlung von 20 bis 50 % des Gesamtbetrags ist zur Bestätigung der Buchung erforderlich.

3. Mietdauer
Die Mietdauer ist im Angebot angegeben, das bei Annahme durch den Kunden als Mietvertrag gilt. Jede Verlängerung der Mietzeit muss schriftlich mit dem Vermieter vereinbart werden und kann zusätzliche Kosten verursachen.

4. Lieferung, Installation und Rückgabe
Der Vermieter verpflichtet sich, die Güter in einwandfreiem Zustand an die mit dem Mieter vereinbarte Adresse zu liefern und zu installieren. Die Liefer- und Installationskosten werden im Angebot aufgeführt. Der Mieter muss sicherstellen, dass der Zugang zum Ort für die Lieferung geeignet ist. Der Mieter ist verpflichtet, die Güter an der mit dem Vermieter vereinbarten Adresse und zum vereinbarten Datum in demselben Zustand wie bei der Lieferung zurückzugeben, ausgenommen normale Abnutzung.

5. Haftung
Der Vermieter lehnt jede Haftung für Schäden ab, die durch die Güter verursacht werden, außer im Falle eines versteckten Mangels oder eines Fabrikationsfehlers. Der Mieter ist allein verantwortlich für die Nutzung der Güter und die daraus entstehenden Folgen.

6. Pflichten der Parteien
Pflichten des Mieters
• Der Mieter verpflichtet sich, die Güter gemäß den Anweisungen des Vermieters zu verwenden und sie nicht für illegale Zwecke oder entgegen ihrer Bestimmung zu nutzen.
• Er ist verantwortlich für jede Beschädigung, jeden Verlust oder Diebstahl der Güter, die während der Mietdauer auftreten. Der Mieter muss die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Güter gemäß den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts erstatten.
• Er versichert die Güter während der gesamten Mietdauer gegen alle Risiken.
• Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich über jede Fehlfunktion oder Beschädigung der Güter zu informieren.
Pflichten des Vermieters
• Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter Güter in einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen.
• Er unterstützt den Mieter bei der Installation und Demontage des Materials, sofern dies vereinbart wurde (für Güter, bei denen die Installation durch den Vermieter nicht obligatorisch ist).

7. Stornierung
Im Falle einer Stornierung der Buchung muss der Mieter den Vermieter schriftlich informieren. Die Stornierungsbedingungen sind wie folgt:
– Stornierung mehr als 60 Tage vor dem Mietdatum: Rückerstattung der Anzahlung abzüglich 200.- CHF Verwaltungsgebühren
– Stornierung zwischen 60 und 20 Tagen vor dem Mietdatum: Verlust der Anzahlung.
– Stornierung zwischen 20 und 5 Tagen vor dem Mietdatum: Zahlung von 50 % des Mietbetrags.
– Stornierung weniger als 5 Tage vor dem Mietdatum: Zahlung des vollen Mietbetrags.

8. Höhere Gewalt
Die Parteien sind von ihren Verpflichtungen befreit, wenn höhere Gewalt die Erfüllung des Mietvertrags verhindert.

9. Zahlung
Der Restbetrag der Miete muss spätestens 5 Tage vor dem Lieferdatum beglichen werden. Zahlungen können per Kreditkarte, Überweisung oder in bar erfolgen.

10. Kündigung
Im Falle der Nichterfüllung ihrer Pflichten durch eine der Parteien kann die andere Partei diesen Vertrag von Rechts wegen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen.

11. Streitigkeiten
Im Falle einer Streitigkeit verpflichten sich die Parteien, den Konflikt gütlich beizulegen. Andernfalls wird die Streitigkeit den zuständigen Gerichten in Lausanne gemäß schweizerischem Recht vorgelegt.

12. Änderungen der Bedingungen
Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dem Mieter mitgeteilt und treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.