Allgemeine Mietbedingungen


Veranstaltungsmöbel, Audio-, Video-, Beleuchtungs- und Effektgeräte
Ekip Event — eine Marke von Ekip & Co Suisse Sàrl

1. Mietgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vermietung von Veranstaltungsmöbeln und audiovisuellem Material (im Folgenden „die Güter“ genannt) zwischen Ekip & Co Suisse Sàrl, Zone Industrielle Le Trési 9B, 1028 Préverenges (IDE: CHE-337-198.837) (im Folgenden „der Vermieter“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden „der Mieter“ genannt).

2. Buchung

Die Buchung der Güter muss schriftlich, per E-Mail oder über unsere Website erfolgen. Eine Anzahlung von 20 bis 50 % des Gesamtbetrags ist zur Bestätigung der Buchung erforderlich.

3. Mietdauer

Die Mietdauer ist im Angebot angegeben, das bei Annahme durch den Kunden als Mietvertrag gilt. Jede Verlängerung der Mietzeit muss schriftlich mit dem Vermieter vereinbart werden und kann zusätzliche Kosten verursachen.

4. Lieferung, Installation und Rückgabe

Der Vermieter verpflichtet sich, die Güter in einwandfreiem Zustand an die mit dem Mieter vereinbarte Adresse zu liefern und zu installieren. Die Liefer- und Installationskosten werden im Angebot aufgeführt. Der Mieter muss sicherstellen, dass der Zugang zum Ort für die Lieferung geeignet ist. Der Mieter ist verpflichtet, die Güter an der mit dem Vermieter vereinbarten Adresse und zum vereinbarten Datum in demselben Zustand wie bei der Lieferung zurückzugeben, ausgenommen normale Abnutzung.

5. Haftung

Der Vermieter lehnt jede Haftung für Schäden ab, die durch die Güter verursacht werden, außer im Falle eines versteckten Mangels oder eines Fabrikationsfehlers. Der Mieter ist allein verantwortlich für die Nutzung der Güter und die daraus entstehenden Folgen.

6. Pflichten der Parteien

Pflichten des Mieters

  • Der Mieter verpflichtet sich, die Güter gemäß den vom Vermieter bereitgestellten Anweisungen zu verwenden und sie nicht für illegale Zwecke oder entgegen ihrer Bestimmung zu nutzen.
  • Er ist verantwortlich für jede Beschädigung, jeden Verlust oder Diebstahl der Güter, die während der Mietdauer auftreten. Der Mieter muss die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Güter gemäß den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts erstatten.
  • Er wird die Güter während der gesamten Mietdauer gegen alle Risiken versichern.
  • Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich über jede Fehlfunktion oder Beschädigung der Güter zu informieren.

Pflichten des Vermieters

  • Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter Güter in einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen.
  • Er wird den Mieter bei der Installation und dem Abbau des Materials unterstützen, sofern dies vereinbart wurde (für Güter, bei denen die Installation durch den Vermieter nicht obligatorisch ist).

7. Stornierung

Stornierung durch den Mieter

Im Falle einer Stornierung der Buchung muss der Mieter den Vermieter schriftlich informieren. Es gelten folgende Bedingungen:

– Stornierung mehr als 60 Tage vor dem Mietdatum: Rückerstattung der Anzahlung abzüglich CHF 200.- Verwaltungsgebühren.

– Stornierung zwischen 60 und 20 Tagen vor dem Mietdatum: Verlust der Anzahlung.

– Stornierung zwischen 20 und 5 Tagen vor dem Mietdatum: Zahlung von 50 % des Mietbetrags.

– Stornierung weniger als 5 Tage vor dem Mietdatum: vollständige Zahlung des Mietbetrags.

Im Falle einer Rückerstattung werden die tatsächlich von der verwendeten Zahlungsplattform erhobenen Zahlungsbearbeitungsgebühren vom zurückerstatteten Betrag abgezogen.

Stornierung durch den Vermieter

Im Falle einer Stornierung durch den Vermieter verpflichtet sich dieser, vorrangig eine Ersatzlösung anzubieten (gleichwertiges Material, alternatives Datum oder Ersatzdienstleister). Wenn der Mieter die vorgeschlagene Lösung ablehnt, wird der Vermieter innerhalb von 15 Tagen die vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge ohne Abzug vornehmen. Diese Rückerstattung stellt den einzigen Rechtsbehelf des Mieters dar, unter Ausschluss jeglichen Schadenersatzes.

8. Höhere Gewalt

Die Parteien sind von ihren Verpflichtungen befreit, wenn höhere Gewalt die Erfüllung des Mietvertrags verhindert.

9. Zahlung

Der Restbetrag der Miete muss spätestens 5 Tage vor dem Lieferdatum beglichen werden. Die Zahlungen können per Bankkarte, Überweisung, TWINT oder bar erfolgen.

10. Kündigung

Im Falle der Nichteinhaltung ihrer Verpflichtungen durch eine der Parteien kann die andere Partei diesen Vertrag von Rechts wegen mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

11. Streitigkeiten

Im Falle einer Streitigkeit verpflichten sich die Parteien, zu versuchen, die Differenz gütlich beizulegen. Andernfalls wird die Streitigkeit den zuständigen Gerichten in Lausanne gemäß Schweizer Recht vorgelegt.

12. Änderungen der Bedingungen

Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dem Mieter mitgeteilt und treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.